Die EUDR (EU Deforestation Regulation) erfordert bei der Wareneinfuhr in die EU die Angabe von Geodaten der Herkunftsgebiete der verwendeten Rohstoffe. Voraussetzung hierzu ist entsprechend die Kenntnis und Belegbarkeit der genauen Herkünfte seitens des Inverkehrbringers.
In vielen Regionen stammen die Rohstoffe häufig von kleinbäuerlichen Betrieben, so auch in der Möbelproduktion auf Grundlage von landwirtschaftlichen Nebenprodukten wie Mangoholz, Akazie, sheesham (Indian Rosewood/ Dalbergia sissoo) oder „Rubberwood“. Diese werden ortsüblich auf lokalen Märkten verkauft und von Händlern an die verarbeitenden Betriebe weiterverkauft. Diese Händler müssten alle kleinbäuerlichen Betriebe erfassen und von diesen Geodateneinfordern, um diese der dahinterliegenden Lieferkette zur Verfügung zustellen. Dies ist (daten-) technisch und organisatorisch zumindest mittelfristig kaum zu realisieren.
Welche Lösungsansätze ergeben sich daraus, die ab dem 30.12.2024 – dem Inkrafttreten der EUDR – zur Verfügung stehen?
Laut Verordnung gilt als risikomindernde Maßnahmen auch „das Ergreifen anderer Maßnahmen im Zusammenhang mit den Informationsanforderungen gemäß Artikel 9. Diese Verfahren und Maßnahmen können auch die Unterstützung der Lieferanten dieses Marktteilnehmers, insbesondere Kleinbauern, bei der Einhaltung dieser Verordnung durch den Aufbau von Kapazitäten und durch Investitionen umfassen.“
Die Verordnung verweist ausdrücklich auf die Anerkennung und Stärkung der Rolle und Rechte von Kleinbauern und Kleinstunternehmen in den Erzeugerländern. Außerdem solle „die Union und deren Mitgliedstaaten auf Partnerschaften hinarbeiten“, welche die Bedürfnisse und Herausforderungen insbesondere von Kleinbauern vor Ort berücksichtigen.
supplycanvas bietet zwar eine einfache und kostenlose Lösung für die Zulieferer. Darüber hinaus erfordert die Weitergabe von Geodaten aber eine grundlegende Änderung der lokalen Geschäftspraktiken und Traditionen. Wir haben Zweifel, ob dies in der verbleibenden Zeit realisierbar ist. Zumindest in Bezug auf die genannten Holzarten sind die in der Verordnung angesprochenen Partnerprogramme – wie auch immer die aussehen mögen – absolut notwendig und dringend, um Kleinstbetrieben in den Erzeugerländern nicht den Marktzugang zu versperren.