Laut
EU Deforestation Regulation (EUDR) ist es ab Dezember 2024 verboten Waren in die EU ein- oder aus der EU auszuführen, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Zusammenhang stehen. Hierzu muss das jeweils verantwortliche Unternehmen das Risiko zu den in den Waren enthaltenen Rohstoffen (Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz) eingehend prüfen. Auf Grundlage dieser Prüfung muss es bei der EU Ein- oder Ausfuhr eine Sorgfaltserklärung (SE) abgeben und damit bestätigen, dass bei den betroffenen Waren kein Risiko von Entwaldung oder Waldschädigung besteht. Außerdem muss die genaue Herkunft der Rohstoffe anhand von Geodaten in der Erklärung angegeben werden. Um diese Informationen bereitstellen und bewerten zu können sind eine vollständig bekannte Lieferkette und die Weitergabe der Geodaten entlang der Lieferkette erforderlich.