Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation/ EUDR) soll am 30. Dezember 2024 die bestehende EU-Holzverordnung (EUTR) ersetzen und ihren Geltungsbereich auf landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Produkte wie Kakao, Kaffee, Rindfleisch, Holz, Möbel, Papier und mehr ausdehnen. Mit der neuen Verordnung will die EU sicherstellen, dass nur Produkte auf den Markt kommen, die nirgendwo auf der Welt zur Entwaldung beitragen.
Gemäß der EUDR muss der „Inverkehrbringer“ auf den EU Markt - in der Regel der Importeur - bei der Einfuhr Geodaten zur genauen Herkunft der im Produkt verwendeten Rohstoffe in eine neue elektronische EU Datenbank eingeben. Darüber hinaus müssen Importeure das mit diesen Geodaten verbundene Risiko in Bezug auf Entwaldung, Waldschädigung oder Illegalität bewerten (die so genannte Sorgfaltserklärung/ SE). Waren dürfen nur eingeführt werden, wenn keine entsprechende Risiken festgestellt werden können. Importeuren drohen rechtliche Konsequenzen, einschließlich möglicher Gefängnisstrafen, wenn Unstimmigkeiten in den Geodaten auftreten oder wenn Risiken im Zusammenhang mit Entwaldung, Waldschädigung oder Illegalität festgestellt werden.
Bei der Eingabe der Sorgfaltserklärung und der zugehörigen Geodaten in das EU-System wird automatisch ein Token (Referenznummer) generiert, das mit den Waren auf dem EU-Markt an nachgelagerte Unternehmen bzw. Kunden weitergereicht werden muss. Zum Zeitpunkt des Exports werden diese Tokens wieder in das EU-System eingegeben, wobei die Exporteure ebenfalls prüfen und bestätigen müssen, dass keine mit den Waren verbundene Risiken wie Entwaldung, Waldschädigung oder Illegalität bestehen.
Um diesen Prozess zu ermöglichen, muss die Lieferkette — von der land- oder forstwirtschaftlichen Fläche bis zur EU-Grenze — die Geodaten der ursprünglichen Grundstücke weitergeben. Darüber hinaus müssen glaubwürdige Nachweise für die Lieferkette in Form von Dokumenten wie Transport-/Frachtbriefe, Packlisten, Versandpapieren oder Rechnungen erbracht werden, die den Warenfluss von einem Unternehmen in der Kette zum anderen nachweisen.
Zusammenfassend müssen Importeure die folgenden Informationen einholen, damit Waren an den EU-Grenzen abgefertigt werden können:
1. Rückverfolgbarkeit der Lieferkette vom Wald oder der landwirtschaftlichen Fläche(n) bis zur EU-Grenze, gestützt durch dokumentierte Nachweise.
2. Nachweis eines legalen Einschlags bzw. Ernte.
3. Bereitstellung und Bewertung von Geodaten (Shapefiles) für die forst- und landwirtschaftlichen Quellen, die für das gelieferte Produkt relevant sind.
4. Alle anderen Informationen, die auf einen niedrigen Risikostatus der Rohstoffe hinweisen, wie z. B. die FSC-Zertifizierung.