Besteht in den USA die Gefahr der Entwaldung? Nein. Im Jahr 2022 gingen von den über 260 mha Wald nur 0,0971 mha bzw. 0,0187 mha dauerhaft durch Urbanisierung bzw. Rohstoffabbau verloren (Quelle: Global Forest Watch). Daher fragen sich viele Importeure, ob sie sich die Mühe machen sollen, die USA bei der Entwaldung mit einem Due Diligence/ Sorgfaltspflichten-Prozedere überhaupt zu behandeln;
Die Europäische Kommission (EC) wird Länder oder Teile davon in drei Kategorien einteilen: hohes Risiko, Standardrisiko und niedriges Risiko — je nachdem, wie hoch das Risiko ist, dass dort Rohstoffe produziert werden, die nicht entwaldungsfrei sind. Für die USA wird der Risiko-Benchmark höchstwahrscheinlich zu einem niedrigen Risiko führen. Auf der Grundlage dieser Kategorie müssen sowohl die Betreiber als auch die EU-Mitgliedstaaten (MS) ihr Maß an Sorgfaltspflicht anpassen, was z. B. bedeutet, dass sich die Prüftätigkeiten der Mitgliedstaaten weniger auf Länder mit niedrigem Risiko konzentrieren werden (=es wird eine niedrigere Stichprobenrate angewendet).
Dies bedeutet jedoch NICHT, dass Betreiber/Importeure kein Due-Diligence-Verfahren anwenden oder eine Sorgfaltserklärung einreichen müssen. Wie bei allen anderen relevanten Waren, die die EU-Grenzen passieren, müssen Importe aus den USA (oder anderen Ländern mit einem mutmaßlich niedrigen Risikostatus) von einer Sorgfaltserklärung begleitet werden, die Geodaten des Waldes oder der landwirtschaftlichen Quelle enthält.
Nach Angaben von Handelsvertretern wie dem American Hardwood Export Council (AHEC) sind US-Exporteure sehr zurückhaltend, Geodaten zu den Waldquellen bereitzustellen. Aufgrund der großen Anzahl kleiner Waldbesitzer in den USA — insbesondere im Laubholzsektor — wird die Bereitstellung solcher Daten für US-Hersteller sehr schwierig und aufwändig. Aus diesem Grund werden Importeure und Marktteilnehmer aus der EU wahrscheinlich auf großen Widerstand seitens ihrer Handelspartner stoßen, die solche Informationen bereitstellen könnten.
supplycanvas zielt darauf ab, den EUDR-Prozess sowohl für Exporteure als auch für Importeure zu vereinfachen, die Bereitstellung von Geodateninformationen zu automatisieren und die Anonymisierung von Vermittlern zu erleichtern. Anfängliche Widerstände gegen die Bereitstellung solcher Informationen können jedoch dadurch nicht beseitigt werden.
Hinweis: Bisher hat die EG keine Länderbenchmarks veröffentlicht. Am 29. Juni 2023 wurde allen Ländern bis auf weiteres ein Standardrisikoniveau zugewiesen.