Die 2024 verabschiedete EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Social Due Diligence Directive/ CSDDD) führt verbindliche Vorgaben zur Wahrung von Menschenrechten und zur umweltbezogenen Sorgfaltspflicht für große Unternehmen ein, die in der EU tätig sind oder in die EU exportieren.
In den nächsten fünf Jahren müssen Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Geschäftsaktivitäten und Lieferketten identifizieren, verhindern und mindern.
Obwohl sich die Richtlinie primär an große Unternehmen richtet, hat sie auch erhebliche Auswirkungen auf kleinere Unternehmen in den Wertschöpfungsketten.
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