Die Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation/ EUDR) verpflichtet Unternehmen, die mit Rindern, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja, Holz und daraus hergestellten Produkten handeln, zur Umsetzung von umfangreichen Sorgfaltspflichten, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung (nach dem 31.12.2020), Waldschädigung und Verstößen gegen lokale Gesetze sind.
Ab dem 30. Dezember 2025 (bzw. dem 30. Juni 2026 für kleinere Unternehmen) dürfen nur noch Produkte in die EU importiert oder exportiert werden, die als „entwaldungsfrei“ eingestuft werden und den örtlichen Gesetzen entsprechen. Unternehmen, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, müssen entsprechende Risiken in ihren Betrieben und Lieferketten identifizieren und minimieren.
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