Die im März 2021 in Kraft getretene Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) ist ein Eckpfeiler der Bemühungen der EU, die Transparenz im Finanzsektor zu erhöhen und Greenwashing zu bekämpfen. Die SFDR richtet sich in erster Linie an Finanzberater und Marktteilnehmer wie Vermögensverwalter, Banken, Versicherer und Pensionsfonds und führt standardisierte Offenlegungspflichten für ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ein.
Die Verordnung schreibt eine Berichterstattung sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene vor und kategorisiert Finanzprodukte anhand ihrer Nachhaltigkeitseigenschaften in drei Gruppen. Darüber hinaus müssen Finanzinstitute jährlich die wichtigsten negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft offenlegen.
Obwohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht direkt verpflichtet sind, die SFDR-Anforderungen zu erfüllen, werden ihre Geschäftstätigkeiten zunehmend davon beeinflusst. Größere Unternehmen und Finanzinstitute, die die SFDR-Berichtsstandards erfüllen müssen, üben Druck auf KMU aus, detaillierte ESG-Daten über die gesamte Lieferkette hinweg bereitzustellen. Darüber hinaus müssen sich KMU, die eine Finanzierung oder Partnerschaften anstreben, möglicherweise einer zusätzlichen Prüfung durch Banken oder Investmentfirmen unterziehen, die die Umweltleistung ihrer Portfolios offenlegen müssen.
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