Das deutsche Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten.
Es ist seit 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen dazu, Risiken zu bewerten, Präventivmaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemechanismen einzurichten und über Compliance-Aktivitäten zu berichten. Diese Verpflichtungen gelten für die gesamte Lieferkette, einschließlich direkter und indirekter Lieferanten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung, verhängt Strafen und ermöglicht betroffenen Personen, Beschwerden einzureichen.
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