So implementieren Sie dasLkSG

Das deutsche Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten.

Es ist seit 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen dazu, Risiken zu bewerten, Präventivmaßnahmen zu ergreifen, Beschwerdemechanismen einzurichten und über Compliance-Aktivitäten zu berichten. Diese Verpflichtungen gelten für die gesamte Lieferkette, einschließlich direkter und indirekter Lieferanten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) überwacht die Einhaltung, verhängt Strafen und ermöglicht betroffenen Personen, Beschwerden einzureichen.

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LkSG-Erfüllung: Herausforderung für KMU

Compliance in der gesamten Lieferkette
Die Richtlinie richtet sich zwar in erster Linie an große Unternehmen, ihre Auswirkungen reichen jedoch bis hin zu kleineren Betrieben innerhalb der Wertschöpfungskette. Denn die direkt betroffenen Unternehmen müssen Risiken auf allen Ebenen angehen, auch bei indirekten Lieferanten. Die Einhaltung der Vorschriften erfordert umfassende Transparenz und Einflussnahme in globalen Lieferketten, ein Prozess, der komplex und aufwendig ist.
Menschenrechte und Umwelt-Sorgfaltspflichten
Zu den Verpflichtungen gehören die Analyse von Menschenrechtsrisiken, die Umsetzung von Präventiv- und Abhilfemaßnahmen, die Einrichtung von Beschwerdemechanismen und die Berichterstattung über diese Aktivitäten. Über die Menschenrechte hinaus müssen Unternehmen auch Umweltrisiken im Zusammenhang mit internationalen Konventionen adressieren. Diese Verantwortlichkeiten mit dem Geschäftsbetrieb von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) in Einklang zu bringen, stellt eine enorme Herausforderung dar.
Rechtliche und finanzielle Konsequenzen
Zu den Risiken bei Nichteinhaltung gehören Geldbußen, Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen und Rufschädigung, was die Notwendigkeit robuster Systeme zur Erfüllung der LkSG-Anforderungen und zur Einhaltung der BAFA-Aufsicht unterstreicht. Das BAFA prüft die Berichte der Unternehmen, untersucht Beschwerden und ist befugt, bei Verstößen Geldbußen zu verhängen oder Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen.

So managen Sie die Risiken in Ihren Lieferketten

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